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Gesetzentwurf
Vier Maßnahmen gegen die Altersarmut
Donnerstag, 22.03.2012, 15:30
dpa Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
Die Gefahr von Altersarmut in Deutschland wächst, warnte vor kurzem die OECD. Arbeitsministerin von der Leyen hat nun ein Paket vorgestellt, um es nicht soweit kommen zu lassen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihr bislang unter Verschluss gehaltenes Gesetzespaket zur Bekämpfung der Altersarmut vorgelegt. Der Entwurf muss zunächst mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Ziel des Vorhabens sei, „Gerechtigkeitslücken“ zu schließen, sagte die Ministerin am Donnerstag in Berlin.

Sie nannte die geplante Zuschussrente „ein Herzstück“ der Reform. „Sie ist vor allem für diejenigen gedacht, die ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, Geringverdiener sind, die vorgesorgt haben und die am Ende des Lebens eine eigene Rente haben müssen.“ Diese dürften „nicht in Grundsicherung fallen, wie jemand, der nichts davon getan hat“.

Hilfe bei niedriger Rente

Die Zuschussrente soll die Rente von langjährigen Geringverdienern bis auf maximal 850 Euro aufstocken. Zahlungen aus einer privaten Riester-Rente sollen entgegen früherem Plan mit dem Rentenzuschuss nicht verrechnet werden. Von der Zuschussrente sollen vom kommenden Jahr an zunächst gut 50 000 Geringverdiener profitieren. Bis zum Jahr 2030 könnte ihre Zahl nach Ministeriumsberechnungen auf 1,4 Millionen steigen. Die jährlichen Kosten lägen dann bei über drei Milliarden Euro. Finanzieren will von der Leyen dies durch Umschichtungen in der Rentenversicherung und Einsparungen in der Grundsicherung.

In dem Entwurf enthalten sind auch Neuregelungen für deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen von Frührentnern über 63 Jahren sowie für die Rente bei Erwerbsminderung. Geplant ist für Selbstständige auch eine Verpflichtung zur eigenen Altersvorsorge. Die Neuregelung, deren Kernelemente vorab bekannt waren, war schon im Vorfeld auf massive Kritik gestoßen. Mitte Mai soll das Kabinett den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Bundestag und Bundesrat sollen ihn im zweiten Halbjahr billigen.

Die Kernpunkte des Pakets im Überblick:

ZUSCHUSSRENTE: Sie ist das Herzstück. Wer lange zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll die Rente bis auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Dabei soll eine Riester-Rente entgegen bisherigem Plan nicht mit dem Rentenzuschuss verrechnet werden. Dies soll auch Niedrigverdienern private Altersvorsorge schmackhaft machen. Die Zuschussrente soll es aber nur für jene geben, die jahrzehntelang in die Rentenversicherung einzahlen und zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen. Unterm Strich kommen die Betroffenen damit dann über das Niveau der Sozialhilfe (Grundsicherung).

KOMBIRENTE: Wer schon mit 63 Rente beziehen, aber dennoch weiter arbeiten will, soll deutlich mehr als bisher hinzuverdienen können. Bisher sind nur 400 Euro im Monat frei, höherer Verdienst wird rentenmindernd angerechnet. Künftig soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen unterm Strich so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein. Dabei soll für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, darf auch künftig ohne Abzüge unbegrenzt hinzuverdienen.

ERWERBSMINDERUNGSRENTE: Sie soll langfristig erhöht werden für jene, die aus Krankheitsgründen vorzeitig zu arbeiten aufhören müssen. Dabei wird der Betroffene bislang so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt. Sie wird stufenweise bis 2029 – und damit parallel zur Rente mit 67 – auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Zurechnungszeit erhöht sich also langfristig um zwei Jahre. Das führt 2029 zu heutigen Werten zu einem monatlichen Plus von durchschnittlich etwa 50 Euro.
SELBSTSTÄNDIGE: Sie sollen von Mitte nächsten Jahres an zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Sie sollen aber die Wahl haben, wie sie sich absichern, etwa durch eine private oder die gesetzliche Rentenversicherung oder aber über eine Rürup-Rente. Wer dies nicht kann oder will, kommt in die gesetzliche Rentenversicherung. Als ausreichende Vorsorge gilt eine Zusatzrente oberhalb der Grundsicherung von etwa 700 Euro im Monat. Wer dies erreichen will, muss 45 Jahre lang monatlich 250 bis 300 Euro plus 100 Euro für den Schutz vor Erwerbsminderung aufwenden.
csf/dpa

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Vier Maßnahmen gegen die Altersarmut - weiter lesen auf FOCUS Online:

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/gesetzentwurf-vier-massnahmen-gegen-die-altersarmut_aid_726806.html

 

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